Datenschutzerklärung
Nachfolgend sind alle allgemeinen Geschäftsbedingungen der roentgen.land GmbH – Westerholter Straße 777 – 45701 Herten niedergeschrieben.
§1 Allgemeines
(1) Die nachfolgenden Bedingungen gelten nur im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und entsprechenden ausländischen Vertragspartnern. Gegenüber Verbrauchern finden diese AGB keine Anwendung.
(2) Es gelten ausschließlich die hier aufgelisteten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese geltend auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich in der Gültigkeit zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend auch dann, wenn wir Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(3) Vorvertraglich oder bei Vertragsschluss getroffene Nebenabreden, Zusicherungen oder sonstige Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit die Schriftform. Sie sind durch die Geschäftsleitung bzw. deren Vertreter zu Unterzeichen.
(4) Ein Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung oder der Lieferung durch uns zustande. Dies gilt auch bei einer Teillieferung. Sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Für die rechtzeitige Annahme ist die Erklärung der Annahme maßgeblich. Auf den Zugang kommt es für die Rechtzeitigkeit der Annahme nicht an.
(5) Die in der Auftragsbestätigung festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest.
(6) Unsere Erklärungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag (z.B. Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung) enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen unsererseits über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.
(7) Einigen sich die Parteien, auf Veranlassung des Kunden, nach Vertragsschluss auf eine Auftragsänderung, so trägt der Kunde die durch die Auftragsänderung entstehenden Kosten.
§ 2 Angebot
(1) Alle Angebote sind freibleibend, sofern nichts Gegenteiliges bestimmt wird.
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte und sonstige Leistungsdaten gelten als unverbindlich, es sei denn es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
(3) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentumsund Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Von ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer Vereinbarungen nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, einschließlich Verpackung.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen. Die Mehrwertsteuer fällt spätestens mit Ablauf des Folgemonats nachdem die Leistung ausgeführt worden ist, an. 2
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer gesonderter Vereinbarungen nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) ab Rechnungsdatum sofort zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. vom Tage der Fälligkeit an zu fordern. Ferner bedarf es für den Eintritt des Zahlungsverzugs einer Mahnung nicht. Die Voraussetzungen des § 286 Absatz 2 bis 4 BGB bleiben hiervon unberührt. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir ebenfalls berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, auch diesen geltend zu machen.
(4) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, von uns anerkannt sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§4 Lieferzeit
(1) Handelt es sich bei der Kaufsache um einen Gegenstand der Teil unseres Lagerbestandes ist, so beträgt die Lieferfrist ca. 4 Wochen ab Vertragsschluss. Muss die Kaufsache uns erst noch geliefert werden so beträgt die Lieferfrist ca. 4 Wochen ab Lieferung der Kaufsache an uns. Im Zweifel ist ein Liefertermin als unverbindlicher Liefertermin auszulegen. Der Kunde kann vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist uns auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern.
(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. Die Beweislast dafür, dass eine Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Beschaffung des Liefergegensandes von uns zu vertreten ist, obliegt dem Kunden.
(3) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten die zu einer Verzögerung des Liefertermins und/oder Annahme führen, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich aufkommender Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(5) Kommt der Kunde im Fall des Annahmeverzugs einem schriftlichen Abnahmeverlangen innerhalb angemessener Zeit nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind in diesem Fall berechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 50% des vereinbarten Brutto-Kaufpreises zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach, oder den Ersatz des effektiv entstanden Schadens vom Kunden zu fordern.
(6) Teillieferungen sind zulässig. Zurückbehaltungsrechte werden hiervon nicht berührt.
(7) In Fällen von höherer Gewalt, Krieg, Streik, Krankheit, Pandemische Lage, Streik, Aussperrung oder ähnlicher unvorhergesehener Ereignisse, die die Ausführung eines Auftrages behindern, sind wir für die Dauer der Behinderung an die Lieferfrist nicht gebunden.
(8) Die Rechte des Käufers gemäß § 7 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages wird von den oben genannten Regelungen (§ 4 Absatz 1 bis 8) nicht berührt. 3
§ 5 Versandbedingungen und Gefahrübergang
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. (2) Soweit der Versand nicht durch uns selbst vorgenommen wird, erfolgen alle Sendendungen auf Gefahr des Kunden, dem auch die Versicherung der Ware obliegt. Der Gefahrenübergang erfolgt im Zeitpunkt der Übergabe der Ware durch uns an den Versandbeauftragten bzw. den Kunden.
(3) Erkennbare Transportschäden sind unverzüglich bei der Annahme der Ware, verdeckte Transportschäden spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt bei dem anliefernden Versandbeauftragten schriftlich geltend zu machen.
(4) Bei Versendung durch uns behalten wir uns die Wahl des Versandweges und die Versandart vor.
§ 6 Gewährleistung und Haftung für sonstige Mängel
(1) Garantien werden von uns nur im Rahmen individualvertraglicher Abreden übernommen.
(2) Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt, auf sichtbare Mängel sowie auf Vollständigkeit, insbesondere hinsichtlich Art und Menge, zu überprüfen und etwaige Mängel innerhalb dieser Frist in Textform zu melden. Verdeckte Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung in Textform gemeldet werden. Entscheidend für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der Mängelanzeige bei uns. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Mängelanzeige so gilt die Ware als genehmigt.
(3) Die gesetzliche Gewährleistungspflicht für neue Ware wird – mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen nach § 7 dieser AGB’s – auf ein Jahr begrenzt.
(4) Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung – mit Ausnahme von Schadenersatzansprüchen gemäß § 7 – insgesamt ausgeschlossen. Individuelle Vereinbarungen werden individualvertraglich festgelegt. Reklamationen können weiter nicht anerkannt werden, wenn es sich um zweite Wahl oder einen Sonderposten handelt und die Gebrauchstüchtigkeit der Ware nicht entscheidend beeinträchtigt wird. Beim Kauf berücksichtigte Mängel können nicht als Reklamation geltend gemacht werden. Reklamationen wegen Beeinträchtigungen, die nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, wie die bei unvermeidbaren Farbabweichungen bzw. Unregelmäßigkeiten der Struktur, stellen keine Mängel dar, da die Ursache weder material- noch herstellungsbedingt ist. Dasselbe gilt für geringfügige Abweichungen in der Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung und Farbe, soweit diese aufgrund gültiger Norm zulässig sind.
(5) Sofern ein gewährleistungspflichtiger Mangel vorliegt, besteht – insoweit abweichend von § 439 Absatz 1 BGB– nach unserer Wahl ein Anspruch auf Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung. Dies gilt nicht, wenn eine Form der Nacherfüllung unmöglich ist.
(6) Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Kunde, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht wird, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Schlägt eine zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche des Kunden. Dies gilt nicht für unsere Haftung nach § 7 dieser AGB’s.
(8) Soweit der Kunde Rechte aus den Rückgriffsregelungen des §§ 478, 479 BGB geltend macht, schließen wir die Haftung auf Schadenersatz – soweit gesetzlich zugelassen – aus. 4
§ 7 Haftung
(1) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) Die sich aus § 7 Abs. 1 dieser AGB‘s ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. §8 Rücktritt Wir sind jederzeit und ohne Anmahnung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtert haben und infolgedessen die Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden gefährdet ist. Diese Voraussetzungen gelten zum Beispiel dann als erfüllt, wenn bei dem Kunden Zahlungseinstellungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen Zahlungsansprüchen, Wechsel- und Scheckproteste erfolgen oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder ein solches eröffnet wird. Die Rechte bestehen auch dann, wenn diese Voraussetzungen bereits bei Vertragsschluss vorhanden, uns jedoch nicht bekannt waren.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache, solange das Eigentum noch nicht vollständig auf ihn übergegangen ist, pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend gegen Neuwert zu versichern.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen in unser Vorbehaltseigentum durch einen Dritten hat uns der Kunde unverzüglich in Textform zu benachrichtigen. Der Kunde ist zum Ersatz der erforderlichen Rechtsverfolgungskosten hinsichtlich der Geltendmachung unserer Eigentumsrechte gegenüber dem Dritten verpflichtet soweit der Dritte unseren Kostenerstattungsanspruch nicht erfüllen kann. Die Pflicht zur Erstattung der erforderlichen Rechtsverfolgungskosten gilt auch dann, wenn die Gegenseite ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne von § 93 ZPO erklärt.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang an einen Dritten weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus einer Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen diese Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Berechtigung des Kunden die Forderung einzuziehen erlischt, wenn der Kunde seinen uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt, Zahlungseinstellung vorliegt oder ein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit besteht. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die 5 abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunde wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag, inkl. Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche, wie für die unter Vorbehalt liefernde Kaufsache
(6) Der Kunde tritt uns auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen
(7) Die Rechte des Kunden zur Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache erlischt in jedem Fall auch ohne weitere Erklärungen unsererseits bei Zahlungsunfähigkeit (vgl. § 17 InsO) oder bei Insolvenzantragsstellung über das Vermögen des Kunden.
(8) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
§ 10 Vertragslaufzeiten
(1) Geschlossene Wartungs- und Serviceverträge haben jeweils eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten und verlängern sich automatisch um 12 Monate, wenn nicht vier Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wurde.
(2) Laufzeiten für Lizenzen gelten, sofern nichts anders vereinbart, für eine feste Laufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um 12 Monate, wenn nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt worden ist.
(3) Andere, als die genannten Vereinbarungen gelten nur dann, wenn dies individualvertraglich in Textform vereinbart worden sind.
§ 11 Anzuwendendes Recht
Vertragsverhältnisse, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, unterliegen dem Recht der BRD – die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 sind ausgenommen.
§ 12 Gerichtsstand – Erfüllungsort
(1) Ist der Kunde Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Herten. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer iSv § 14 BGB ist
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Herten Erfüllungsort.
Stand: 01.02.2025
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